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Rund um Ihre ibali-Reise

Vertragsbedingungen

Sie haben Ihre Reise gewählt? Wir freuen uns auf Sie. Bitte lesen Sie vor Ihrer Anmeldung unsere Vertragsbedingungen durch. Sie sind Bestandteil des Reisevertrages. Wir empfehlen Ihnen, diese auszudrucken. Nutzen Sie dazu die Druckversion. » » | Druckversion |Auswahl ohne Kleingedrucktes

Vertragsbedingungen für Reisen mit ibali

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen ergänzen die deutschen Rechtsvorschriften gemäß §§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoVO und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Reisegast und uns als Reiseveranstalter. Sofern wir bei einem Angebot auf unseren eigenen Internet-Seiten ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter auftreten, sondern lediglich als Vermittler einer Leistung oder einer  Pauschalreise, die wir Ihnen im Namen eines explizit genannten Vertragspartners als Fremdleistung anbieten, gelten anstelle der nachfolgenden Vertragsbedingungen die jeweiligen Vertrags- bzw. Beförderungsbedingungen des genannten Leistungsträgers oder Reiseveranstalters. Hierauf weisen wir Sie in der jeweiligen Reisebeschreibung und bei Ihrer Anmeldung ausdrücklich hin und machen Ihnen diese zugänglich. Als Reisevermittler sind wir verantwortlich für die ordnungsgemäße Vermittlung sowie damit verbundene Informations- und Sorgfaltspflichten, jedoch nicht für die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche. Wir behalten uns vor, die nachfolgenden Vertragsbestimmungen bei neuen oder veränderten gesetzlichen Bestimmungen jederzeit anzupassen. Stand: Februar 2009

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reisegast der »Tina Schröder & Claudio Schröder GbR, ibali erlesen reisen« (nachfolgend kurz »ibali« genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Online-Formular, E-Mail, Fax, Post sowie bei sehr kurzfristiger Anmeldung auch telefonisch erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den anmeldenden Reisegast auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisegäste, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch ibali zustande und bedarf keiner besonderen Form. ibali informiert den Reisegast über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung auf dem gewöhnlichen Postweg und übersendet Ihnen mit dieser zugleich den gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreissicherungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das ibali für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisegast innerhalb dieser Frist das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheines sind 10% des Rechnungsbetrages, mindestens 50 €, als Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn fällig und unaufgefordert an ibali zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise tatsächlich durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Zahlungen an ibali sind ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Reisebestätigung/Rechnung mitgeteilte Bankkonto zu leisten. Andere Zahlungswege wie Bar-, Scheck-, Kreditkartenzahlungen und Einzug per Lastschrift sind derzeit nicht möglich. Ebenso werden allfällige Erstattungen durch ibali an den Reisegast ausschließlich per Banküberweisung beglichen.

3. Reisedokumente

Die Reisedokumente werden dem Reisegast nach seiner Wahl von ibali zugesandt oder, sofern die Anmeldung über einen Reisevermittler erfolgte, durch diesen ausgehändigt. Sofern nicht anders mitgeteilt, werden die Reisdokumente 14-10 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, frühestens jedoch nach Eingang der fälligen Restzahlung, ausgestellt und auf dem gewöhnlichen Postweg an den Reisegast versandt. Der Reisegast hat selbst dafür zu sorgen, dass er die Reisedokumente auf diesem Weg rechtzeitig und unversehrt erhalten kann und seine diesbezüglichen Angaben zur Versandanschrift an ibali aktuell, vollständig und korrekt sind. Zusatzkosten, die entstehen, weil der Reisegast einen Versand ins Ausland, auf besonderem oder beschleunigtem Versandweg (z.B. Einschreiben, Express, etc.) oder zu einem früheren Zeitpunkt wünscht oder benötigt, sind – sofern nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart - vom Reisegast allein zu tragen.

4. Leistungen

Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unter www.ibali.de sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der individuellen, dem Reisegast zugesandten Reisebestätigung/Rechnung. Diese sollte durch den Reisegast sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. ibali behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Zustandekommen des Vertrages selbstverständlich informiert wird.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von ibali nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ibali verpflichtet sich, den Reisegast über derartige Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisegast und dem vereinbaren Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisegast unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam.

Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung um mehr als 5% kann der Reisegast kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn ibali in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem eigenen Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Änderung der wesentlichen Reiseleistung bzw. Preiserhöhung ibali gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisegast

Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ibali. Dem Reisegast wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die er durch eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, zu berücksichtigen. ibali kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.

Eine pauschalierte Entschädigung kann ibali wie folgt verlangen:

Es steht dem Reisegast stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von ibali berechneten Höhe entstanden ist.

7. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Reisegast verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson an der gebuchten Reise teilnimmt. ibali kann der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen und Teilnahmevoraussetzungen nicht genügt, oder falls der Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Reisegast haften gegenüber ibali für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ibali ordnungs- und vertragsgemäß angeboten hat, infolge verspäteter Anreise, vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von ibali zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegasts auf anteilige oder volle Rückerstattung des Reisepreises für diese nicht in Anspruch genommenen Leistungen. ibali wird sich indes bei den Leistungsträgern ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und bezahlt diese an den Reisegast zurück, sofern und so bald sie von den Leistungsträgern tatsächlich an ibali zurückerstattet worden sind.

9. Rücktritt vom Reisevertrag durch ibali

9.1 Ist in der Beschreibung der gebuchten Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl genau beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Erklärung dem Reisgast vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise daher nicht durchgeführt wird, und er zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. ibali wird dem Reisegast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Tag zugehen lassen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Reisegast umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche des Reisegasts gegenüber ibali bestehen in diesem Fall nicht. Dies gilt insbesondere für Erstattungs- oder Schadenersatzforderungen des Reisegasts wegen individuell getroffener Reisevorkehrungen oder kostenpflichtiger Umbuchungen oder Stornierungen von selbst bzw. nicht durch ibali arrangierten Vor-, Zusatz- oder Anschlussleistungen (z.B. Flug-, Bahn-, Bustickets, Mietwagen, Zimmerreservierungen, etc). ibali empfiehlt dem Reisegast daher grundsätzlich, persönliche Reisevorkehrungen und individuelle Vor-, Zusatz- und Anschlussarrangements erst dann zu treffen, wenn die Durchführung der gebuchten Reise von ibali ausdrücklich und nachweislich zugesichert wurde und sie nach Ziffer 9.1 nicht mehr abgesagt werden kann.

9.2 Stört der Reisegast trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ibali oder durch die von ibali beauftragte Reiseleitung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder verhält er sich sonst stark vertragswidrig, so kann ibali ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form und kann auch mündlich ausgesprochen werden. Dabei behält ibali den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die ibali aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die vorzeitige Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Ebenso kann ibali den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn nach Vertragsschluss und vor dem vereinbarten Reisebeginn ein in der Person des Reisegastes liegender Grund bekannt wird, der eine erhebliche oder nachhaltige Störung oder Gefährdung des Reiseprogramms oder der vertraglich vereinbarten Leistungen befürchten lässt. In diesem Fall erfolgt die Kündigung des Reisevertrages durch ibali nach Massgabe der unter Ziffer 6 genannten Entschädigungsansprüche.

10. Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl ibali als auch der Reisegast den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB). Daher kann ibali für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ibali ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Reisevertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte vom Reiseveranstalter und vom Reisegast zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisegasts.

11. Versicherungen

ibali empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekranken- und Unfallversicherung, sofern die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung keinen hinreichenden oder vergleichbaren Versicherungsschutz gewährleistet.

12. Gewährleistung, Kündigung der Reise durch den Reisegast

Werden zugesicherte Leistungen oder die Reise insgesamt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Mängel und das Abhilfeverlangen sind vom Reisegast unverzüglich gegenüber ibali oder der von ibali beauftragten Reiseleitung zu erklären. Ibali kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ibali kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisegast unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den ibali nicht zu vertreten hat. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ibali innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder ist dem Reisegast die Reise aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund infolge eines solchen Mangels nicht zuzumuten, so kann der Reisegast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. In seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Reisegast hat ibali vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Einer Frist bedarf es jedoch nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, durch ibali verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.

13. Beschränkungen der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind. Ibali haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Leistungsträger und Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisegast erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ibali sind. Ibali haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Reisegasts vom beschriebenen Ausgangsort bis  zum beschriebenen Zielort der gebuchten Reise, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Reisegasts die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von ibali ursächlich geworden ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder dieser Anspruch ausgeschlossen ist, so kann sich ibali gegenüber dem Reisegast hierauf berufen.

14. Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht

Der Reisegast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der von ibali beauftragten Reiseleitung oder direkt bei ibali an unten genannter Anschrift oder über die in den Reisdokumenten mitgeteilte Notfalltelefonnummer zur Kenntnis zu geben und sie um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel bei ibali oder bei der von ibali beauftragten Reiseleitung anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ibali geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisegast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Reisevertragliche Ansprüche des Reisegasts nach §§ 651c bis 651 f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisegast und ibali Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisegast oder ibali die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

16. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Sofern von ibali Flugleistungen angeboten werden, ist ibali als Reiseveranstalter gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Reisegast über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Anmeldung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Reisegast unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und – sofern von ibali Flugleistungen angeboten werden - auf der Internetseite von ibali unter www.ibali.de einsehbar.

17. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften, Teilnahmevoraussetzungen

ibali informiert deutsche Staatsangehörige über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die gebuchte Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, Gesundheitsvorkehrungen und persönlichen Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Die allgemeinen und reisespezifischen Teilnahmevoraussetzungen sind auf der Internetseite von ibali unter »Wichtiges von A-Z« bzw. im jeweiligen Detailprogramm einer Reise nachzulesen. Alle Nachteile und Kosten, einschließlich der Nichtteilnahme oder der nur eingeschränkten Teilnahme an vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften oder Nichterfüllung der genannten Teilnahmevoraussetzungen resultieren, gehen zu Lasten des Reisegasts, es sei denn, ibali hat seine Informations- und Hinweispflichten schuldhaft nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Reisegast muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise ausreichend gültig ist. Ebenso hat er zu Fragen der Gesundheit und Vorsorgemaßnahmen selbst und eigenverantwortlich fachkundigen, ärztlichen Rat einzuholen. Hat der Reisegast ibali damit beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet ibali nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur dann, wenn ibali eine Verzögerung selbst verschuldet hat.

18. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19. Sonstiges

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ibali und dem Reisegast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen gegen ibali im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisegasts ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reisegast kann ibali nur an seinem unten genannten Geschäftssitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegasts maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reiseveranstalter:

Tina & Claudio Schröder GbR - ibali erlesen reisen

Konventstr. 44 • 67549 Worms

Fon: 06241 849 19 39 • Mail: info(a)ibali.de

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